Grundlage für die Vermeidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist ein Arbeitsvertrag, der klare Verhältnisse schafft.
Regeln Sie von Anfang an alle wichtigen Punkte des Arbeitsverhältnisses, um spätere Streitigkeiten mit Ihrem Mitarbeiter zu vermeiden.
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Nicht nur Existenzgründer, die zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen stehen bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages vor vielen Fragen.
Zwar ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich durch das Schweizerische Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Vertragsparteien haben jedoch einen relativ grossen Spielraum bei der Ausgestaltung des Vertrages.
Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag hilft, die gegenseitigen Ansprüche und Wünsche vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag insbesondere auf die folgenden Punkte achten:
1. Form des Vertrages
Obwohl der individuelle Arbeitsvertrag rechtlich keinen Formvorschriften unterliegt und auch mündlich vereinbart werden kann, sollte er schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Nebenabreden sind ebenfalls nicht zu empfehlen. Diese sollten in entsprechenden Klauseln schriftlich in den Vertrag aufgenommen werden.
2. Stellenbezeichnung und Verantwortungsbereich
Die Stellenbezeichnung sollte die Rolle des Mitarbeiters im Unternehmen angemessen widerspiegeln und seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definieren. Denn die Position im Unternehmen bestimmt, welche Leistungen der Mitarbeiter zu erbringen hat und ob der Arbeitgeber ihm zusätzliche Tätigkeiten zuweisen darf. Je größer der Aufgabenbereich ist, desto größer ist die Flexibilität, die der Vorgesetzte im Zweifelsfall verlangen kann.
3. Arbeitsort
Der Arbeitsvertrag muss den Ort enthalten, an dem die Arbeit gewöhnlich ausgeführt wird. Das Gesetz erlaubt auch die Angabe mehrerer Orte oder eines Gebietes. Im Falle eines Unternehmens mit mehreren Standorten sollte dies im Vertrag berücksichtigt werden, so dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann, zwischen den verschiedenen Unternehmensstandorten zu wechseln. Bei reiseintensiven Arbeitsplätzen sollten die Bereitschaft zu Dienstreisen und der Umfang der Reisen schriftlich festgehalten werden.
4. Vergütung, Bonus und andere Leistungen
Im Arbeitsvertrag sollten die Vergütung und alle anderen Ansprüche aufgeführt werden, auf die der Arbeitnehmer bei den Gehaltsverhandlungen Anspruch hat oder die ihm zugesagt wurden. Dazu gehören neben dem Gehalt auch Zulagen (Überstunden, Schichtarbeit usw.), Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Firmenwagen oder Fahrkarten für den Nahverkehr, Aktienoptionen, vermögenswirksame Leistungen oder Bonuszahlungen.
5. Arbeitszeiten
Die Wochenarbeitszeit für Angestellte in der Industrie, für Büroangestellte, technisches Personal und Verkaufspersonal in großen Einzelhandelsgeschäften darf 45 Stunden nicht überschreiten. Für alle anderen Beschäftigten gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Mögliche Abweichungen, wie z.B. die obligatorische Übernahme von Überstunden, Überstunden- oder Schichtarbeit, Bereitschafts- und Wochenendarbeit sind zu dokumentieren.
6. Wettbewerbsverbot
Das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot verbietet es Ihrem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Dritten oder als Selbständiger mit seinem früheren Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten. Ein Konkurrenzverbot wird schnell vor Beginn des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet, ist aber in der Praxis oft unwirksam. Um zu verhindern, dass Ihr Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen mit seinem früheren Arbeitgeber konkurriert, muss das Wettbewerbsverbot für Ihren Arbeitnehmer schriftlich vereinbart und korrekt formuliert werden.
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