Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten, anstatt die Kündigung auszusprechen?
Seien Sie sich bewusst, dass die Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung fatale Folgen für Sie haben kann – wenn Sie noch keine neue Stelle haben, können Sie durch eine Aufhebungsvereinbarung Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Ein Aufhebungsvertrag muss daher auf Gegenseitigkeit beruhen – d.h. beide Parteien sollten von einer einvernehmlichen Auflösung profitieren.
Lassen Sie Ihre Aufhebungsvereinbarung durch einen Rechtsexperten prüfen und lassen Sie sich beraten, wie Sie vorgehen sollten. Zu einem festen Preis.
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