Arbeitszeugnisse sind im Rahmen von Bewerbungen oftmals ausschlaggebend. Ein Arbeitszeugnis muss daher vom Arbeitgeber wohlwollend verfasst sein und darf Sie in Ihrer weiteren Karriere nicht behindern. Unser Partner arbeitszeugnishilfe.ch unterstützt Sie bei der Beurteilung und Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses.
Ist Ihr Arbeitgeber mit den gewünschten Änderungen nicht einverstanden, helfen Ihnen unsere Anwälte bei Rechtsfragen und der Durchsetzung Ihres Arbeitszeugnisses.