Sie oder Ihr Mitarbeiter wollen sich nicht an die arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten? Oder Sie sind bereit, Ihrem Mitarbeiter als Abfindung für die Kündigung eine zusätzliche Zahlung zu leisten?
Diese Situationen können mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
Lassen Sie Ihre Aufhebungsvereinbarung von einem erfahrenen Rechtsexperten vorbereiten – zu einem Festpreis.