Es ist immer schwierig, eine Entlassung zu erreichen. In einigen Fällen ist eine Kündigung jedoch nicht gültig, z.B. wenn sie während einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder des Militärdienstes ausgesprochen wurde. Wenn die Kündigung vor der Krankheit ausgesprochen wurde, ist sie gültig, aber die Kündigungsfrist verlängert sich – und zwar nicht nur um die Anzahl der Krankheitstage. Darüber hinaus kann eine Kündigung auch als missbräuchlich angesehen werden, was zu einer Entschädigungszahlung durch den Arbeitgeber führt.
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