Eine neue Anstellung zu beginnen ist immer aufregend! Aber trotz aller Vorfreude sollten Sie genau prüfen, worauf Sie sich einlassen.
Verstehen Sie, was Ihr Arbeitsvertrag für Sie bedeutet, und lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsexperten zeigen, wo es sich noch lohnt, zu verhandeln.
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Wenn der Lohn stimmt, ist der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, genauer hinzuschauen. Denn der Vertrag verrät viel über den zukünftigen Arbeitgeber. Bevor Sie unterschreiben, können Sie durch geschickte Verhandlungen den einen oder anderen Vorteil erlangen.
Es lohnt sich also besonders, Folgendes zu prüfen:
Muss ich Überstunden machen?
Wenn nicht im Vertrag erwähnt, gilt das Gesetz: Überstunden werden durch eine gleich lange Freizeit oder durch einen Lohnzuschlag von ¼ auf den normalen Lohn ausgeglichen. Enthält der Arbeitsvertrag eine Bestimmung über Überstunden, ist die Regelung in der Regel schlechter. Der Grund dafür ist, dass der Vertrag von der gesetzlichen Regelung abweichen kann – freie Arbeit nach Feierabend ist erlaubt, ebenso wie der ausschließliche Ausgleich von Überstunden durch Freizeit ohne finanziellen Ausgleich.
Kann ich in meinem Home-Office arbeiten?
Flexible Arbeitszeitmodelle sind das Gebot der Stunde. Der technische Fortschritt macht es möglich, von jedem Ort aus zu arbeiten. Wenn es jedoch keine vertraglichen Bestimmungen gibt, bestimmt der Arbeitgeber immer noch, wo gearbeitet wird.
Bekomme ich ein dreizehntes Monatsgehalt?
Viele Leute denken, dass jeder Anspruch auf ein dreizehntes Monatsgehalt hat. Dem ist nicht so: Das Gesetz schweigt zu diesem Thema. Verlassen Sie sich nicht auf ein mündliches Versprechen Schriftliche Vereinbarungen sind maßgebend.
Stellt mein Bonus einen Gehaltsbestandteil dar?
Das Gesetz sieht auch keinen Bonus vor. Es kann sich um einen variablen oder fixen Gehaltsbestandteil handeln, je nachdem, wie klar der Vertrag die Beurteilungs- und Zahlungskriterien festlegt. Rechtlich gesehen kann es sich auch um einen freiwilligen Bonus handeln, auch wenn der Chef ihn im Vertrag als „Bonus“ bezeichnet. In diesem Fall entscheidet, unabhängig von Ihrer Leistung, allein Ihr Arbeitgeber, ob der Bonus ausgezahlt wird.
Tipp: Gratifikationen und Boni führen oft zu Streitigkeiten. Schauen Sie sich deshalb die Formulierungen in Ihrem Arbeitsvertrag genau an.
Was ist mit Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub?
Laut Gesetz beträgt der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen bei 80% Bezahlung. Viele größere Unternehmen gewähren 16 Wochen und mehr oder erhöhen das Gehalt auf 100 Prozent. Andere denken auch an die Väter und gewähren ihnen zusätzliche Abwesenheitstage bei der Geburt eines Kindes, da es in der Schweiz noch keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt.
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